reise-krankenversicherung.
Die Reise-Krankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Ihre Reise. Wenn Sie während der Reise krank werden, einen Unfall erleiden oder aus anderen Gründen
medizinische Hilfe benötigen, sichert die Reise-Krankenversicherung Sie ab. Behandlungskosten und ein gegebenenfalls notwendiger medizinisch sinnvoller Rücktransport werden ohne Selbstbeteiligung
erstattet.
Die Reise-Krankenversicherung erstattet Ihnen:
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Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
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Kosten für Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik sowie für den gegebenenfalls sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
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Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen
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Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 €
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Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, zum Beispiel Anreise von Familienmitgliedern bei Krankenhausaufenthalt über fünf Tage
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... und das alles ohne Selbstbeteiligung
Weitere Versicherungsleistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.
reiserücktrittsversicherung.
Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie schon vor Reiseantritt optimal geschützt. Können Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, einer
plötzlichen Kündigung oder eines unerwarteten Arbeitsplatzwechsels nicht antreten, müssen Sie nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie zusätzlich sogar während Ihrer
Reise geschützt, falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet beenden müssen.
Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:
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Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
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Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
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Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
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... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)
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Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:
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Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
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Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
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Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
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Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
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Schwangerschaft
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Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
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Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
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Erstattung von Rückreisekosten
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Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
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Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
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Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
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Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person
Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:
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Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
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Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
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Naturkatastrophen am Urlaubsort
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Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
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Schwangerschaft
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Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.